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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jenomics GmbH i.S.d. §§ 305 ff. BGB

Inhalt

§ 1 Begriffsbestimmungen

„vertrauliche Informationen“: sind sämtliche Informationen, die als solche gekennzeichnet, oder auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Jenomics erkennbar sind.
„Auftragsdokumente”: sind von Jenomics an den Kunden gesandte Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen, die eine Beschreibung der vertraglichen Leistungen einschließlich Preisen, Zahlungsbedingungen und sonstiger Bestimmungen enthalten.
„Produkte”: IT Hardware („Equipment”) und verwandte Produkte sowie Software.
„Servicedokument”: ist die online verfügbare Jenomics Preisliste, welche die Leistungsbeschreibungen enthält.
„Serviceleistungen”: sind die gemäß der Beschreibung in den Servicedokumenten erbrachten Leistungen.
„Software”: ist jeglicher Software- oder sonstiger Computer- oder Programm-Code, der von Jenomics an den Kunden geliefert oder auf sonstige Weise zur Verfügung gestellt wird, sowie begleitende Datenträger und Dokumentationen.
„Projektgeschäft“: ist ein zielgerichtetes, einmaliges Vorhaben mit einem festgelegten Anfangszeitpunkt oder einer solchen Bedingung, sowie je nach Art des Projekts auch einem Endzeitpunkt, unter Vorgaben bzgl. Zeit, Qualität, Ressourcen (Kosten, Arbeits- und Produktionsbedingungen, Personal- und Betriebsmitteln), welche sowohl alternativ als auch kumulativ gelten können, zur Erreichung eines konkret definierten Ziels.
„WebHosting Vertrag“: ist die Bereitstellung einer Website zum Abruf durch Dritte über das Internet.

§ 2 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Jenomics GmbH (im Nachfolgenden „Jenomics“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn Jenomics ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Jenomics ausdrücklich widerspricht.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Jenomics sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Anwendbares Recht

  1. Neben den Geschäftsbedingungen und gilt für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Jenomics und dem Kunden das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Für sämtliche sich aus diesen Geschäftsbedingungen oder hierauf basierenden Verträgen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der ausschließliche Gerichtsstand München. Jenomics ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

  1. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Jenomics. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  3. Die Verkaufsangestellten der Jenomics sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
  4. Überschreitet ein Kunde durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist Jenomics von ihrer Lieferverpflichtung entbunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits gegen Barzahlung Ware zu beziehen.

§ 5 Preise

  1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Jenomics an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Ausstellungsdatum gebunden.
  2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung durch Jenomics genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§6 Liefer- und Leistungszeit, Erfüllungsort

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Jenomics steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Jenomics durch Zulieferanten und Hersteller.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Jenomics die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Jenomics zu vertreten sind, berechtigen Jenomics, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Jenomics von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Jenomics nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde.
  4. Sofern Jenomics die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Jenomics.
  5. Jenomics ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt sofern dies nach Art des Auftrages dem Kunden zumutbar ist. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.
  6. Soweit das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf der Jenomics Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum
  7. Erfüllungsort für alle Leistungen aus WebHosting Verträgen ist München (§ 29 ZPO).

§ 7 Annahmeverzug

  1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist Jenomics berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Jenomics kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
  2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an Jenomics als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Nettorechnungswertes, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen – es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Jenomics den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern.
  3. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Jenomics die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Jenomics ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto- Kaufpreises – es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

§ 8 Liefermenge/Fehllieferung

  1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Jenomics und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
  2. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde bei versehentlich durch Jenomics ohne Bestellung des Kunden gelieferte Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber Jenomics anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von Jenomics zu beauftragendem Spediteur oder Transporteur bereit zu halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt diese als genehmigt, so dass der Kunde dazu verpflichtet ist, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware an Jenomics zu zahlen.

§ 9 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Jenomics verlassen hat.
  2. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Jenomics verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Jenomics hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 10 Mängelhaftung / Schadensersatz

  1. Jenomics haftet vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen maximal in Höhe der jeweiligen Projektsumme.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Jenomics nur bei Schäden, die auf wesentliche Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden zurückzuführen sind, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
  3. Gegenüber Unternehmern haftet Jenomics bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Ausgenommen sind Fälle von Personenschäden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, sowie für entgangenen Gewinn haftet Jenomics gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, die maximale Haftungssumme beträgt die jeweilige Projektsumme.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Aufwendungen und für Ansprüche gegen Mitarbeiter und sämtliche Erfüllungsgehilfen von Jenomics.
  5. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernehmen wir keine Haftung.
  6. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder eines Werks, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
  7. Verstößt der Kunde mit dem Inhalt seiner Internetseiten gegen die in Ziffer 6 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, uns von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
  8. Für eigenes Verschulden haftet Jenomics nach den oben genannten Maßstäben. Eine Haftung auf Schadensersatz ohne Verschulden von Jenomics GmbH auch für anfängliche Mängel ist danach ausgeschlossen.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Software und andere digitale Produkte mit zeitlich beschränkten Nutzungsrechten

  1. Mit Ende der Laufzeit endet das Nutzungsrecht des End-Users. Der Kunde wird die End-User beim Weitervertrieb deutlich auf die zeitliche Beschränkung des Nutzungsrechts hinweisen.
  2. Jenomics haftet entsprechend der Rechtslage, bei Software oder anderen digitalen Produkten mit zeitlich unbefristetem Nutzungsrecht, auch beim Vertrieb von Software und anderen digitalen Produkten mit zeitlich beschränkten Nutzungsrechten nicht für Schäden, die vom Hersteller, dessen Erfüllungsgehilfen oder durch andere Dritter, derer er sich zur Erfüllung bedient hat, schuldhaft verursacht werden; der Hersteller ist kein Erfüllungsgehilfe von Jenomics.
  3. Software und andere digitale Produkte werden gemäß den Lizenzbestimmungen der Lieferanten bereitgestellt, deren Einhaltung der Kunde zusichert.

§ 12 Rücksendung/Nacherfüllungsabwicklung

  1. Mangelhafte Produkte sind unter Angabe der Jenomics- und Seriennummer sowie einer Kopie der Liefer- oder Rechnungsdokumente mit einer genauen Fehlerbeschreibung an die Jenomics GmbH oder, wenn vereinbart an den Lieferanten einzusenden bzw. anzuliefern.
  2. Durch den Austausch von Einzelteilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Hiervon ausgenommen ist die Verjährung bezüglich der durch die Mängelbeseitigung betroffenen Teile.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten (Vorbehaltsware).
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber Jenomics befindet. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Abnehmer des Kunden, zur Sicherung der Zahlungsforderungen von Jenomics, in Höhe des geschuldeten Betrags an Jenomics ab. Jenomics nimmt diese Abtretung an. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  3. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, liegt ein solcher nahe, stellt er seine Zahlungen ein, ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Jenomics ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne zurückzutreten, ist Jenomics berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
  4. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt.

§ 14 Zahlung

Rechnungen sind per Überweisung zahlbar und sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 15 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen Jenomics an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn Jenomics hat der Abtretung vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt und es handelt sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche dieser AGB (Gewährleistungsansprüche).

§ 16 Verwendung der Produkte und Veröffentlichte Inhalte

  1. Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen Einrichtungen oder medizinischen Geräten mit lebenserhalten-der Funktion oder zur Herstellung von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.
  3. Darüberhinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikations-, des Telemediengesetzes sowie anderen Gesetzen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Kunden zu überprüfen.
  5. Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren.


§ 17 Regelungen für Nutzung durch Dritte

  1. Der Kunde ist berechtigt, Dritten ein vertragliches Nutzungsrecht an den von uns für ihn betreuten Internetpräsenzen einzuräumen. In diesem Fall bleibt der Kunde dennoch alleiniger Vertragspartner. Er ist verpflichtet, sämtliche Vertragsbedingungen, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus unseren Bestellformularen ergeben, innervertraglich an den Dritten weiterzuleiten und diesen zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten.
  2. Sind für Änderungen sämtlicher Art Mitwirkungshandlungen des Dritten erforderlich, so stellt der Kunde innervertraglich sicher, dass diese Mitwirkungspflichten eingehalten werden. Der Kunde wird uns auf Anforderung die Adressdaten nebst Ansprechpartner des Dritten mitteilen. Wir sind berechtigt, im Falle von Änderungen unmittelbar an den Dritten heranzutreten, um von diesem schriftlich die Zustimmung zu den Änderungen zu verlangen.
  3. Verstößt der Dritte gegen Vertragspflichten, erfüllt er Mitwirkungspflichten nicht oder ergeben sich anderweitig Probleme an der Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, so haftet der Kunde uns gegenüber für alle hieraus resultierenden Schäden. Darüber hinaus stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die sowohl der Dritte als auch andere an uns stellen werden.


§ 18 Gewerbliche Schutzrechte (Eigenentwicklungen)

  1. Sämtliche für die Produkte bestehenden gewerblichen Schutzrechte sind und bleiben Eigentum der jeweiligen Lieferanten bzw. der Jenomics.
  2. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten/ der Jenomics geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.
  3. Jenomics übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wenn die Produkte aus dem von Jenomics vorgesehenen „Verkaufsland“ in ein anderes Land exportiert werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass alle Rechte dort geschützt sind.
  4. Ausnahmen sind durch schriftlichen Vertrag einzeln zu regeln.

§ 19 Geheimhaltung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von Jenomics zugänglich werdenden Informationen, die wenn sie als solche gekennzeichnet, oder auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Jenomics erkennbar sind, vertraulich und unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen, noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
  2. Beide Parteien werden, im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei so behandeln, wie sie auch ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln würden, dies schließt eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit jedoch nicht aus.
  3. Im Zweifelsfall ist der Kunde verpflichtet, eine Weisung von Jenomics einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
  4. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

§ 20 Datenschutz und Datenspeicherung

  1. Jenomics ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen, teilweise auch personenbezogenen, Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO zu verarbeiten, auf die Datenschutzerklärung der Jenomics auf der Jenomics Website ist hiermit hingewiesen.
  2. Der Kunde ist einverstanden, dass Jenomics zur Wahrung eigener Ansprüche sowie zur Einhaltung eigener Verpflichtungen, insbesondere auch im Projektgeschäft das Recht hat, detaillierte Informationen über Mengen, Artikel, getätigte Umsätze sowie Name und Adresse des Kunden sowie des Endkunden an Hersteller im In- und Ausland zu liefern.
  3. Des Weiteren willigt der Kunde ein, dass Jenomics im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, für die Prüfung des Zahlungsverhalten, dem Inkasso und für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und Angebote, die Daten an Dritte übermittelt und innerhalb von Jenomics verwenden darf.
  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, entsprechende Datenschutzregelungen im Vertragsverhältnis mit den betroffenen Dritten bzw. seinen Endkunden zu treffen und die betroffenen Dritten über die Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe von Daten sowie gegebenenfalls die Auftragsdatenverarbeitung durch Jenomics zu informieren. Der Kunde ist verantwortlich, die dafür notwendigen Einwilligungen bei den betroffenen Dritten einzuholen und Jenomics bei Bedarf vorzulegen.
  5. Der Kunde hat innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
  6. Jenomics setzt für die Datenverarbeitung nur solche Mitarbeiter oder sonstigen Personen ein, die unter Hinweis auf die ordnungswidrigkeits- und strafrechtlichen Folgen zur Vertraulichkeit bzw. Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet worden sind.

§ 21 Datensicherheit

Der Kunde ist zu einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vor Übersendung der Waren gesichert sind. Jenomics übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung oder Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bezüglich der zu reparierenden Geräte werden durch Jenomics nicht übernommen.

§ 22 Export

Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

§ 23 Projektgeschäfte

  1. Projektgeschäfte werden einzeln im jeweiligen Vertrag und/ oder Angebot geregelt.
  2. Die dort genannten Preise, Fristen und sonstigen Regelungen gelten unbedingt; sollten dort genannte Regelungen diesen AGB widersprechen, hat der Vertrag bzw. das Angebot Vorrang gegenüber den AGB.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Richtlinien im Projektgeschäft ergänzend zu beachten. Dies gilt auch für die Aufbewahrungspflicht der zum Projektgeschäft gehörenden Unterlagen nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.

§ 24 Dienstleistungsregelungen

Regelungen, sowie Beschreibungen der von Jenomics angebotenen Dienstleistungen, sind auf der jeweils aktuellen Preisliste auf der Jenomics Website einzusehen.

§ 25 Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben besteht ein Widerrufsrecht.
  2. Folgen des Widerrufs
    1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    2. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 26 Rahmenbestimmungen

  1. Vertragsbeendigung
    1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden die Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
    2. Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweils vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung kann in schriftlicher oder fernschriftlicher Form erfolgen. Jenomics ist berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist, diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
  2. Werbung Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma Jenomics per Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.

§ 27 Schlussklausel

  1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen und/oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem ursprünglich wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
  2. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
  3. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformbedürfnis ist, der Natur der Sache nach, nicht aufhebbar.

Stand: 17.09.2019